Titel-Beleg Heft 155 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 155

Archiv - Titelbelege
Das Foto zeigt einen Geldbrief von Treptow an der Rega (pol. Trzebiatów), OPD Stettin, nach Berlin.
Der kleinformatige 3 Sgr. Ganzsachenumschlag (U13A) ist zusätzlich mit einem Paar der blauen 2 Sgr.-Marke (Mi.Nr. 7a, hellblaue Nuance) der 2. Ausgabe freigemacht.
Die rechte Marke weist den Plattenfehler „ Kerbe am Rand über ‚M’ “ auf, sowie eine ca. 1 mm vertikale Verschiebung.
Der Wertstempel ist mit Federzug entwertet, die Marken einzeln mit dem Nummernstempel „1515“.
Zusätzlich wurde der zweizeilige Rahmenstempel „TREPTOW A/R   28 6 * 4 - 5“  als Aufgabestempel abgeschlagen.
Unter dem Wertstempel wurde handschriftlich „Einliegend 200 Thaler in Papier“ notiert.
Das Gewicht des Briefes ist mit 8/10 Loth angegeben. Das Aufgabejahr ist wie so häufig bei preußischen Belegen ohne Inhalt nicht so ohne weiteres zu bestimmen.
Aber: Das früheste Verwendungsdatum der blauen Preussen ist der November 1857. Berücksichtigt man, dass ab April 1859 die Entwertung mit dem Nummernstempel entfiel, muss das Aufgabedatum der 28. Juni 1858 gewesen sein.
Die direkte Entfernung zwischen Treptow an der Rega und Berlin beträgt ungefähr 28,1 Meilen (210,82 km).
Der Brief ist an Herrn Guttmann in Berlin, Hausvogteiplatz 5, gerichtet.
Im Adressbuch von Berlin des Jahres 1858 ist der Empfänger des Briefes unter der o.a. Anschrift als Kaufmann aufgeführt.

Zur Portoberechnung:

Briefe mit Geld gehörten zur Fahrpost. Bei der Höhe der Assekuranzgebühr machte es zunächst einen Unterschied, ob Staatspapiere, bares Geld oder Papiergeld verschickt wurden. Dieser Unterschied wurde durch Gesetz vom 16. Mai 1853 zum 1. Juli 1853 aufgehoben (Amtsblatt 26, Verfügung 104, S. 373-375 des königl. Post-Departements des Jahres 1853) und die Sätze für Papiergeld und Staats-papiere auf die für bares Geld angehoben, was einer Verdopplung entsprach.
Die Taxe für einen einfachen Brief (unter 1 Loth) lag seit 1850 bei einer Entfernung über 20 Meilen bei 3 Sgr.
Die Versicherungsgebühr für eine Wertsendung betrug ab dem 1.7.1853 bis zum Ende bei einer Entfernung zwischen 10 bis 50 Meilen 2 Sgr. je 100 Thaler, d. h. in diesem Falle 4 Sgr.
Somit Insgesamt 3 + 4 = 7 Sgr. Die Sendung ist also korrekt freigemacht.  
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