Titel-Beleg Heft 155
Archiv - Titelbelege
Das Foto zeigt einen
Geldbrief von Treptow an der Rega (pol. Trzebiatów), OPD Stettin,
nach Berlin.
Der kleinformatige 3 Sgr.
Ganzsachenumschlag (U13A) ist zusätzlich mit einem Paar der blauen 2
Sgr.-Marke (Mi.Nr. 7a, hellblaue Nuance) der 2. Ausgabe freigemacht.
Die rechte Marke weist den
Plattenfehler „ Kerbe am Rand über ‚M’ “ auf, sowie eine ca.
1 mm vertikale Verschiebung.
Der Wertstempel ist mit
Federzug entwertet, die Marken einzeln mit dem Nummernstempel „1515“.
Zusätzlich wurde der
zweizeilige Rahmenstempel „TREPTOW A/R 28 6 * 4 - 5“ als
Aufgabestempel abgeschlagen.
Unter dem Wertstempel wurde
handschriftlich „Einliegend 200 Thaler in Papier“ notiert.
Das Gewicht des Briefes ist
mit 8/10 Loth angegeben. Das Aufgabejahr ist wie so häufig bei
preußischen Belegen ohne Inhalt nicht so ohne weiteres zu bestimmen.
Aber: Das früheste
Verwendungsdatum der blauen Preussen ist der November 1857.
Berücksichtigt man, dass ab April 1859 die Entwertung mit dem
Nummernstempel entfiel, muss das Aufgabedatum der 28. Juni 1858
gewesen sein.
Die direkte Entfernung
zwischen Treptow an der Rega und Berlin beträgt ungefähr 28,1
Meilen (210,82 km).
Der Brief ist an Herrn
Guttmann in Berlin, Hausvogteiplatz 5, gerichtet.
Im Adressbuch von Berlin des
Jahres 1858 ist der Empfänger des Briefes unter der o.a. Anschrift
als Kaufmann aufgeführt.
Zur Portoberechnung:
Briefe mit Geld gehörten zur
Fahrpost. Bei der Höhe der Assekuranzgebühr machte es zunächst
einen Unterschied, ob Staatspapiere, bares Geld oder Papiergeld
verschickt wurden. Dieser Unterschied wurde durch Gesetz vom 16. Mai
1853 zum 1. Juli 1853 aufgehoben (Amtsblatt 26, Verfügung 104, S.
373-375 des königl. Post-Departements des Jahres 1853) und die Sätze
für Papiergeld und Staats-papiere auf die für bares Geld angehoben,
was einer Verdopplung entsprach.
Die Taxe für einen einfachen
Brief (unter 1 Loth) lag seit 1850 bei einer Entfernung über 20
Meilen bei 3 Sgr.
Die Versicherungsgebühr für
eine Wertsendung betrug ab dem 1.7.1853 bis zum Ende bei einer
Entfernung zwischen 10 bis 50 Meilen 2 Sgr. je 100 Thaler, d. h. in
diesem Falle 4 Sgr.
Somit Insgesamt 3 + 4 = 7 Sgr.
Die Sendung ist also korrekt freigemacht.