Titel-Beleg Heft 158
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Das
diesmalige Titelfoto zeigt ein frühes Insinuationsdokument mit einer
ungewöhnlichen Frankatur: einen Vierer-Block der Nr. 2, 1 Sgr,
schwarz auf rosa.
Das
Insinuationsdokument stammt vom Kreisgericht zu Hagen, vom
12. Mai 1851, über die Zustellung eines Testamentes an
eine Witwe in Schwelm, Es wurde zurückgesandt am 21.6.51 von Schwelm
nach Hagen, Es war „franco“ zurück zu senden. Das Rückporto
betrug 1 Sgr. für die 1. Gewichts-Stufe und die
1. Entfernungs-Stufe. Dazu kam die Insinuationsgebühr von 3
Sgr., zusammen 4 Sgr.
Frankiert
wurde das Insinuationsdokument in äußerst ungewöhnlicher Form mit
einem Vierer-Block der Nr. 2, entwertet mit dem Nummernstempel „1373“
von Schwelm, Dies war gegen die Vorschrift! Die Verfügung vom
22. Dez. 1850 über die Rücksendung von
Insinuationsdokument. schreibt in Absatz 2 vor:
„Die
Insinuations-Gebühr ist jedoch stets, gleich wie die
Recommandations-Gebühr bei recommandierten Briefen, getrennt von dem
Franco durch eine besondere Marke zu 3 Sgr, zu berichtigen.“
Im
vorliegenden Fall wurde also klar gegen diese Vorschrift verstoßen!
Dabei wurde auch noch in seltener Weise ein Vierer-Block der Nr. 2
verwendet.
Das
Datum von 1851 weist darauf hin, dass es sich dabei wahrscheinlich um
die Erst-Auflage der Nr. 2 handelt. Tatsächlich zeigen die Marken
eine tief schwarze saubere Farbe der Gitter-Struktur und das Papier
einen leicht lila rosa Farbton. Es dürfte sich also um einen
Vierer-Block der der Nr. 2 d handeln, welcher auf Brief extrem selten
ist. (Sammlung S. Bulang)