Titel-Beleg Heft 165
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Das
Titelfoto zeigt einen Brief, der am 3.4.18(66) in Nordhausen zur Post
gebracht und nach Moringen, im Königreich Hannover gelegen,
versendet worden ist. Dieser Brief wurde „per Express“ befördert.
Die Tarifbestimmungen des Deutsch-Österreichischen Postvertrages
sahen grundsätzlich vor, dass Express-Briefe zwischen zwei Ländern
des Postvereines nur als „Rekommandiert“ aufzugeben und
freizumachen waren. Dieser Frankierungszwang entfiel zwar ab dem
1.1.1861; in der Regel wurden solche Briefe aber weiterhin vom
Absender frankiert. Im Gegensatz zu innerpreußischen Expressbriefen,
bei denen die Zustellgebühr 2 ½ Sgr. betrug, wurde bei
Expressbriefen, die zwischen Postvereinsländer ausgetauscht wurden,
eine Expressgebühr in Höhe von 3 Sgr. erhoben.
Zur Portoberechnung: Die
Entfernung von Nordhausen nach Moringen betrug knapp 9 Meilen, das
lag innerhalb der 1. Entfernungsstufe. Der Beleg weist
eigenartigerweise keine Gewichtsangabe auf, es ist also davon
auszugehen, dass das Gewicht unter 1 Loth betrug. Die reine
Beförderungsgebühr betrug dementsprechend 1 Sgr. Hinzu kam nun die
Gebühr für die Rekommandation in Höhe von 2 Sgr. sowie die
Expresszustellgebühr in Höhe von 3 Sgr. Das ergibt insgesamt die
Summe von 6 Sgr. Der Beleg wurde korrekt frankiert, verwendet wurden
drei Freimarken zu je 1 Sgr. (Michel-Nr. 16), zwei Freimarken zu je ½
Sgr. (Michel-Nr. 15) und eine Freimarke zu 2 Sgr. (Michel-Nr. 17).
Entwertet wurden die Freimarken mit dem dreizeiligen Rechteckstempel
NORDHAUSEN STADTPOST, (Marbach Ka VII). Zusätzlich erhielt der Brief
den üblichen einzeiligen rechteckigen Zackenstempel „Recommandirt“
in rötlicher Farbe sowie eine handschriftliche Registriernummer, in
diesem Falle eine „8“. Rückseitig weist der Brief den
Übergangsstempel von Northeim sowie den Ausgabestempel von Moringen,
jeweils vom 4.4.(1866), auf.