Titel-Beleg Heft 178 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 178

Archiv - Titelbelege
 
  
Das Titelfoto zeigt eine Ganzsache, U 13 A, die beim Hilfspostamt in Didlacken, Reg.-Bez. Gumbinnen/Ostpreußen zur Post gegeben worden ist. Gerichtet ist dieser Beleg an „Ihre Hochwohlgeborene der Frau von Strantz geborene Seeliger“, wohnhaft in Militsch/Schlesien.

Der Postbedienstete beim Hilfspostamt in Didlacken hat diese Ganzsache vorschriftsgemäß mit dem Stempel des dort ansässigen Hilfspostamtes versehen und den Beleg dann dem übergeordneten Postamt in Insterburg zugeführt. Belege, die den Ortsbereich des Hilfspostamtes verließen, mussten grundsätzlich dem übergeordneten Postamt zugeführt werden. In Insterburg erhielt der Beleg dann den in Preußen üblichen zweizeiligen rechteckigen Aufgabestempel von Interburg vom 24.7. ohne Jahresangabe. Stempel von Hilfspostämtern auf Ganzsachen und frankierten Belegen sind nicht sehr häufig.  

Eine konkrete Zuordnung zu einem bestimmten Verwendungsjahr ist nicht möglich, da auch der rückseitige Ausgabestempel von Militsch keine Jahresangabe aufweist. Die Ganzsachen U 11 bis U 13 sind im August 1855 an die Postschalter gekommen; Didlacken ist im Sept. 1864 zur Postexpedition II. Klasse ernannt worden und erhielt infolgedessen zu diesem Termin einen offiziellen Aufgabestempel in Form eines Doppelkreisstempels. Die Verwendungszeit der vorliegenden Ganzsache ist also der Zeit von 1856 bis 1864 zuzuordnen. Dieser Zeitraum lässt sich jedoch noch weiter eingrenzen, denn der Wertstempel der Ganzsache wurde noch mit einem doppelten Federzug entwertet; ab dem 1. April 1859 sollten die Wertstempel der Ganzsachen aber durch Abdruck des Ortsaufgabestempels entwertet werden, was im vorliegenden Fall aber noch nicht geschehen ist. Dementsprechend kann die Verwendungszeit auf die Jahre 1856 bis 1858 eingeschränkt werden.

Die Entfernung von Insterburg, Reg.-Bez. Gumbinnen, nach Militsch, Reg.-Bez. Reg.-Bez. Breslau, beträgt ca. 60 Meilen; somit ist dieser Beleg der 3. Entfernungsstufe, über 20 Meilen, zuzuordnen. Für Belege, die in Empfängerorte dieser 3. Entfernungsstufe zu befördern waren, war eine Gebühr in Höhe von 3 Sgr. zu entrichten. Der Wertstempel der vorliegenden Ganzsache deckte exakt diese anfallende Gebühr.  
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