Titel-Beleg Heft 179 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 179

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Die Gebührenberechnung: Die Entfernung von Breslau nach Stettin betrug ca. 42 Meilen, das entspricht der 3. Entfernungsstufe für Briefe. Für einen einfachen Brief bei einem Gewicht von unter einem Loth wäre dafür eine Gebühr von 3 Sgr. zu zahlen gewesen, bei einem Brief mit einem anhängenden Muster ohne Wert hätte das Gesamtgewicht bis zu zwei Loth schwer sein dürfen. Bei dem vorliegenden Beleg fehlt jedoch jegliche Gewichtsangabe. Der Brief wurde aber mit sechs Silbergroschen frankiert; das lässt den Rückschluss zu, dass das Gesamtgewicht mehr als 2 Loth, maximal aber 15 Loth, betragen hat. (Siehe Gesetz vom 21.3.1861: dies besagt, dass ab 1.5.1861 Briefe mit einem Gewicht von 1 bis zu 15 Loth die doppelte Briefgebühr erfordern.) Die Konsequenz dieses Gesetz war dann auch eine Anpassung der Gebühren für „anhängende Muster ohne Wert“. Der Höchstsatz einer solchen
„Mustersendung ohne Wert“, war nun das doppelte Briefporto. Exakt einen solchen Beleg zeigt das Titelfoto.

Freigemacht wurde den Brief mit anhängendem Muster ohne Wert mit Hilfe von Freimarken aus zwei verschiedenen Ausgaben, also einer Mischfrankatur, bestehend aus zwei Freimarken zu je 2 Sgr. der 3. Kopfausgabe, Michel-Nr. 11, und zwei Freimarken zu je 1 Sgr. der Wappenausgabe, Michel-Nr. 16. Der Wert der verklebten Freimarken beträgt sechs Sgr. und das entspricht genau der geforderten Gebühr. Entwertet wurden alle Freimarken mit einem Doppelkreisstempel von Breslau ohne Jahresangabe; diese jedoch ist gesichert durch den Briefinhalt, es handelt sich um das Jahr 1862.

Zum Abschluss dieser Ausführungen noch ein kleiner weiterer Hinweis: die unten links auf dem Beleg angebrachte Freimarke zu 2 Sgr. weist den Plattenfehler „Dicke 2“, siehe Preußen-Handbuch, Seite 03 13 24, auf. Bei dieser Freimarke ist die rechte Wertziffer 2 im Kopfbogen deutlich verdickt.
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