Titel-Beleg Heft 179
Rundbriefe > aktueller Rundbrief
Die
Gebührenberechnung: Die Entfernung von Breslau nach Stettin betrug
ca. 42 Meilen, das entspricht der 3. Entfernungsstufe für Briefe.
Für einen einfachen Brief bei einem Gewicht von unter einem Loth
wäre dafür eine Gebühr von 3 Sgr. zu zahlen gewesen, bei einem
Brief mit einem anhängenden Muster ohne Wert hätte das
Gesamtgewicht bis zu zwei Loth schwer sein dürfen. Bei dem
vorliegenden Beleg fehlt jedoch jegliche Gewichtsangabe. Der Brief
wurde aber mit sechs Silbergroschen frankiert; das lässt den
Rückschluss zu, dass das Gesamtgewicht mehr als 2 Loth, maximal aber
15 Loth, betragen hat. (Siehe Gesetz vom 21.3.1861: dies besagt, dass
ab 1.5.1861 Briefe mit einem Gewicht von 1 bis zu 15 Loth die
doppelte Briefgebühr erfordern.) Die Konsequenz dieses Gesetz war
dann auch eine Anpassung der Gebühren für „anhängende Muster
ohne Wert“. Der Höchstsatz einer solchen
„Mustersendung
ohne Wert“, war nun das doppelte Briefporto. Exakt einen solchen
Beleg zeigt das Titelfoto.
Freigemacht
wurde den Brief mit anhängendem Muster ohne Wert mit Hilfe von
Freimarken aus zwei verschiedenen Ausgaben, also einer
Mischfrankatur, bestehend aus zwei Freimarken zu je 2 Sgr. der
3. Kopfausgabe, Michel-Nr. 11, und zwei Freimarken zu je 1 Sgr.
der Wappenausgabe, Michel-Nr. 16. Der Wert der verklebten Freimarken
beträgt sechs Sgr. und das entspricht genau der geforderten Gebühr.
Entwertet wurden alle Freimarken mit einem Doppelkreisstempel von
Breslau ohne Jahresangabe; diese jedoch ist gesichert durch den
Briefinhalt, es handelt sich um das Jahr 1862.
Zum Abschluss
dieser Ausführungen noch ein kleiner weiterer Hinweis: die unten
links auf dem Beleg angebrachte Freimarke zu 2 Sgr. weist den
Plattenfehler „Dicke 2“, siehe Preußen-Handbuch, Seite 03 13 24,
auf. Bei dieser Freimarke ist die rechte Wertziffer 2 im Kopfbogen
deutlich verdickt.