Titel-Beleg Heft 183 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 183

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Das Titelfoto zeigt einen Brief, der am 4. 5. (1865) in Stettin beim SPED.COMTOIR NO 3 zur Post gegeben worden ist. Gerichtet ist das Schreiben an einen Herrn C. A. Engeström, Stockholm, Skepsbron 40.

Die Vorderseite des Beleges weist in der oberen linken Ecke die Gewichtsangabe auf, diese lautet 1 8/10 Loth. Direkt darunter wurde dann vom Postbediensteten in Stettin der handschriftliche Vermerk „2 fach“ angebracht. Das bedeutete, dass sich die zu erhebende Gebühr verdoppelte, die für einen einfachen Brief zu erheben war. Für die Versendung von Briefen von Preußen nach Schweden galt ab dem 1. Juli  1852 die Bestimmung, dass Briefe bis zu einem Loth Gewicht der 1. Gewichtsstufe unterlagen. Vor dem 1. Juli 1852 war das Höchstgewicht für die 1. Gewichtsstufe für Briefe von Preußen nach Schweden auf ¾ Loth vertraglich vereinbart.

Die Gebührenberechnung: Der Brief wog 1 8/10 Loth, damit fiel dieser Brief in die zweite Gewichtsstufe. Nach dem Tarif vom 1. Mai 1865 betrug die Gebühr für einen einfachen Brief, bis zu 1 Loth Gewicht und unabhängig von der Entfernung, von Preußen nach Schweden 6 Silbergroschen. Aufgrund des erhöhten Gewichtes wurden diese 6 Silbergroschen auf 12 Silbergroschen verdoppelt. Freigemacht wurde dieser Brief portogerecht mit 4 Freimarken zu je 3 Silbergroschen der Wappenausgabe. Zur Anwendung kamen dabei zwei Pärchen der dunkelbraunen Farbvariante, Michel-Nr. 18b. Entwertet wurden die verwendeten Freimarken mit dem dreizeiligen Rechteckstempel „SPED.COMTOIR NO 3, STETTIN, 4. 5. * 6 – 7“. Der oder die Postbediensteten in Stettin beim Sped.Comtoir NO 3 waren wohl nicht die sorgfältigsten, bei den Stempelabschlägen ist die Monatsangabe nicht gesteckt worden. Als Beweis dafür, dass die Beförderungsgebühr bis zum Empfänger bezahlt worden ist, erhielt der Brief zusätzlich den einzeiligen Stempel „FRANCO“.

Rückseitig weist der Brief nur einen Ausgabestempel von Stockholm mit dem Datum vom 9.5.1865 auf.

Briefe von Preußen nach Schweden, die nicht der 1. Gewichtsstufe zuzurechnen sind, können als relativ selten angesehen werden. Hinzu kommt die Verwendung der dunkelbraunen Farbnuance der verwendeten Freimarke. Diese Kombination macht den vorliegenden Beleg zu einer Rarität, die kaum am Markt zu finden ist.




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