Titel-Beleg Heft 184
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Das Titelfoto
zeigt einen Paketbegleitbrief, der am 26.6.1867 in Dzieschowitz,
Landkreis Pless, Reg.-Bez, Oppeln, zur Post gegeben worden ist.
Gerichtet ist der Paketbegleitbrief an den Herrn Baumeister Heintze,
Wohlgeboren, Neudeck, Oberschlesien. Dieses Neudeck liegt im
Landkreis Tarnowitz, Reg-Bez. Oppeln. Oben auf dem Paketbegleitbrief
wurde handschriftlich notiert: „Anbei ein Paket Sig.; H. 1.“
Darunter befindet sich die Gewichtsangabe, diese lautet „21 Pfund“.
Im unteren linken Bereich des Paketaufgabebriefes befindet sich der
Paketaufklebezettel mit der laufenden Nummer und der Angabe des
Aufgabeortes „590 aus Dzieschowitz“. Der den Begleitbrief und das
dazugehörige Paket annehmende Postbedienstete in Dzieschowitz
berechnete die zu begleichende Beförderungsgebühr in Höhe von
5 ¼ Silbergroschen und schrieb dann die entsprechende
Taxierung in Rötel vorschriftsgemäß auf den Brief, siehe Vermerk
unten links auf dem Paketbegleitbrief. Danach frankierte er wohl den
Brief mit den erforderlichen Freimarken. Er verwendete zur
Darstellung der Gebühr drei Freimarken der Wappenausgabe und zwar
die Werte zu 3 Sgr., Michel-Nr. 18, zu 2 Sgr., Michel-Nr. 17 und zu
3 Pfg., Michel-Nr. 19. Die Summe des Gesamtwertes dieser drei
verwendeten Freimarken entspricht exakt der zuvor ermittelten
Beförderungsgebühr.
Die
Gebührenberechnung: Das Paket wog 21 Pfd. Die Entfernung von
Dzieschowitz nach Neudeck betrug 8 Meilen, das entspricht der
2. Entfernungsstufe für die Fahrpost (je 5 Meilen eine
Entfernungsstufe). Bei einer Gebühr von 1,5 Pfg. je
Entfernungs- und Gewichtsstufe ergibt sich nun nachfolgende Rechnung:
21
(Gewichtsstufe) x 2 (Entfernungsstufe) x 1,5 = 63 Pfg., das
ergibt wiederum 5 Silbergroschen und 3 Pfg. (1/4 Sgr.)
Die berechnete Beförderungsgebühr, die rote Austaxierung und der
verklebte Wert der Freimarken stimmen überein. Der dazugehörige
Paketbegleitbrief wurde gebührenfrei befördert solange das Gewicht
dieses Beleges unter ein Loth lag.
Der
Paketbegleitbrief wurde laut rückseitigem Ausgabestempel bereits am
27.6.1867 dem Empfänger ausgehändigt. Wann jedoch das Paket vom
zuständigen Postamt abgeholt worden ist, kann nicht nachvollzogen
werden, Der sonst übliche Packkammerausgabestempel von Neudeck
fehlt; der Postbedienstete in Neudeck hat mit dieser Unterlassung
gegen die Postvorschriften verstoßen.
Hinzuweisen ist
auch noch auf den relativ seltenen Aufgabestempel, der in
Dzieschowitz zur Anwendung gekommen ist. Im achtbändigen Werk von
Werner Münzberg „Preußen, Poststempel 1817-1867“, fehlt
jeglicher Hinweis auf die Verwendung eines Doppelkreisstempels in
Dzieschowitz. Außerdem weist dieser Stempel entgegen der üblichen
Darstellung in Antiqua-Versalien eine Groteskschrift auf.
Doppelkreisförmige Aufgabestempel mit einer solchen Groteskschrift
sind nur sehr selten bei der preußischen Postverwaltung verwendet
worden.