Titel-Beleg Heft 166 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 166

Archiv - Titelbelege
           
  
Das Titelfoto zeigt einen Paketbegleitbrief, der in Greiffenberg/Pommern am 18.12. (1858) mit dem dazugehörigen Paket bei der Post aufgegeben worden ist. In der unteren linken Ecke steht, teilweise von den Freimarken überdeckt, „anbei ein Paket sig. HvR“. Gerichtet ist der Paketbegleitbrief an den königlichen Mayor und Kommandeur des 2.ten Bataillon 34.ten Infanterie Regiment, Ritter etc. Herrn v. Röell Hochwohlgeboren Mainz. Dieser Herr v. Röell war ein preußischer Offizier, der zu dieser Zeit in der Bundesfestung Mainz stationiert war. Einige Jahre später wurde Herr v. Röell nachweislich in die Bundesfestung Rastatt versetzt und dort dann zum Oberstleutnant befördert.

Zur Portoberechnung:
Als Offizier genoss der Mayor v. Röell in Friedenszeiten keine Gebührenbefreiung. Die Entfernung von Greiffenberg/Pommern nach Mainz, das der Thurn- und Taxisschen Postverwaltung unterstellt war, betrug ca. 86 Meilen, das entsprach nach den Bedingungen des deutsch-österreichischen Postvertrages der 22. Entfernungsstufe (je 4 Meilen = 1 Entfernungsstufe). Das Paket wog laut handschriftlicher Angabe, oben links auf der Ganzsache vermerkt, 2 Pfund und 22 Loth, das entsprach der 3. Gewichtsstufe (je angefangenes Pfund = 1 Gewichtsstufe). Daraus ergibt sich: 22 (Entfernungsstufe) x 3 (Gewichtsstufe) x 2 Pfg. (Grundtaxe je Pfund, je Entfernungsstufe) = 132 Pfg. Gesamtgebühr. Diese 132 Pfg. ergeben nun exakt 11 Silbergroschen. Der Paketbegleitbrief wurde also portogerecht frankiert. Zur Frankierung wurden herangezogen: Ein Ganzsachenumschlag im Wert von 3 Sgr. (U 13, ohne Schillingnummer, Ausgabe 1855), ein Pärchen der 3 Sgr.-Freimarke, Ausgabe 1850 sowie eine 2-Sgr.-Freimarke der Ausgabe von 1857. Die Freimarken wurden vorschriftsgemäß mit dem Nummernstempel 533 entwertet und der Ganzsachenwertstempel mit einem blauen Federstrich. Das Hinzufügen des dreizeiligen Rahmenstempel „GREIFFENBERG in Pomm. 18. 12. * 4-5“ rundete die vorschriftsmäßige Behandlung des Beleges bei der Postaufgabe ab. Der übliche Paketaufklebezettel wurde in Ermangelung eines freien Raumes auf der Vorderseite in diesem Fall auf der Rückseite der Ganzsache angebracht.
Der mit roter Tinte angebrachte handschriftliche Vermerk in der Mitte am unteren Rand weist darauf hin, dass vom Empfänger keine Beförderungsgebühr mehr zu erheben war, er musste jedoch noch 2 Kreuzer Paketzustellgebühr bezahlen.



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