Titel-Beleg Heft 167 - Arge Preussen

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Titel-Beleg Heft 167

Archiv - Titelbelege
           
  
  
Das Titelfoto zeigt einen Brief, der am 18.10.(1853) in Berlin bei der Stadtpostexpedition, die sich innerhalb des Hofpostamtes befand, zwecks Beförderung abgeliefert oder in den Briefkasten gelegt worden ist. Befördert worden ist der Brief nach Schönebeck bei Magdeburg. Gerichtet ist der Brief an einen Herrn Inspektor Boute, (der exakte Name ist für mich nicht eindeutig lesbar); bestimmt war das Schreiben, wie weiter aus der Anschrift hervorgeht, jedoch für Fräulein Minna Boute. Dieses Fräulein Minna war mit großer Wahrscheinlichkeit die Tochter des Briefempfängers.

Zur Portoberechnung:
Die Entfernung von Berlin nach Schönebeck bei Magdeburg beträgt knapp 18 Meilen, das entsprach der 2. Entfernungsstufe. Das Gewicht des Briefes betrug laut handschriftlichem Vermerk, oben rechts auf dem Brief angebracht, genau 2 Loth. Somit war dieser Brief der dritten Gewichtsstufe zuzurechnen. Der Tarif der preußischen Postverwaltung beinhaltete, dass Briefe unter 1 Loth der ersten Gewichtsstufe, Briefe von 1 bis unter 2 Loth der zweiten Gewichtsstufe und Briefe von 2 bis unter 3 Loth der dritten Gewichtsstufe zuzuordnen waren. Aus diesen Fakten ergab sich die Gebührenberechnung: 2 Sgr. (2. Entfernungsstufe) multipliziert mit drei (3. Gewichtsstufe), das ergibt 6 Sgr. Gesamtgebühr. Der Brief war aber nur mit vier Silbergroschen, ein Viererstreifen der 1-Sgr.-Freimarke der ersten Ausgabe von 1850 vom linken Rand, frankiert. Demensprechend wurde der Brief mit der fehlenden Gebühr in Höhe von 2 Sgr. nachtaxiert, siehe blaue Austaxierung in der Mitte des Beleges. Die Freimarken wurden vorschriftsmäßig mit dem Nummernstempel 103 einzeln entwertet und der offizielle Aufgabestempel, hier ein Doppelkreisstempel ohne Jahresangabe, rechts oben auf dem Brief abgeschlagen. Auf eine besondere Nachgebühr bei unterfrankierten Belegen wurde verzichtet, wenn der Brief innerhalb des preußischen Postbezirkes zugestellt worden ist. Wäre dieser Brief außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der preußischen Post zugestellt worden, hätte die noch zu erhebende Gebühr drei statt zwei Silbergroschen betragen, wenn der Briefe innerhalb des Deutsch-Östereichischen-Postvereins geblieben wäre. Rückseitig weist der Beleg zwei unterschiedliche Eisenbahnstreckenstempel, BERLIN-MINDEN und MAGDEBURG-LEIPZIG, beide vom 18.10., sowie einen Ausgabestempel mit Datum vom 19.10. von Schönebeck auf.

Die Frage, ob der Brief am Schalter abgegeben oder in den Briefkasten gelegt worden ist, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Die größere Wahrscheinlicht hat jedoch die Annahme, dass der Brief in den Briefkasten gelegt worden ist. Bei einer Aufgabe am Schalter hätte der Absender wahrscheinlich die fehlende Gebühr, Empfänger des Briefes war bekanntlich ein Fräulein, direkt beglichen. Ein weiteres Indiz ist die im Aufgabestempel angeführte Urzeit, im vorliegenden Fall 6 - 7. Wer geht schon zu so früher Zeit zur Post? Es spricht einiges dafür, dass der Brief am späten Abend des 17. Oktober oder in der Nacht in den Briefkasten gelegt und am nächsten Morgen direkt bearbeitet worden ist. Wäre der Brief erst am Abend zwischen 18 und 19 Uhr des 18. Oktober zur Post gegeben worden, hätte er mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr die beiden Eisenbahnstreckenstempel vom gleichen Tag erhalten. Diese Indizien sprechen also für eine Postkastenaufgabe. Eindeutig nachweisbar ist diese Annahme jedoch nicht. Ebenso offen muss die Frage bleiben, ob sich dieses Fräulein noch über den Empfang dieses Briefes gefreut hat oder auch nicht.



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